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Freitag, 11. September 2015

und teilen mit, dass ein Kündigungsrecht in Sachen Laurèl GmbH nach wie vor durchgesetzt werden kann.

Sehr geehrter Herr Koch,

wir nehmen Bezug auf unser Telefonat vom heutigen Tage und teilen mit, dass ein Kündigungsrecht in Sachen Laurèl GmbH nach wie vor durchgesetzt werden kann. § 7 (a) der Anleihebedingungen lässt das Kündigungsrecht lediglich in den Fällen erlöschen, in denen es vor Wegfall des Kündigungsrechts nicht ausgeübt wurde. Das ist hier jedoch nicht der Fall. Wir werden deshalb die Klage wie besprochen für Sie vorbereiten und Ihnen zur Freigabe zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

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