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Freitag, 11. September 2015

und teilen mit, dass ein Kündigungsrecht in Sachen Laurèl GmbH nach wie vor durchgesetzt werden kann.

Sehr geehrter Herr Koch,

wir nehmen Bezug auf unser Telefonat vom heutigen Tage und teilen mit, dass ein Kündigungsrecht in Sachen Laurèl GmbH nach wie vor durchgesetzt werden kann. § 7 (a) der Anleihebedingungen lässt das Kündigungsrecht lediglich in den Fällen erlöschen, in denen es vor Wegfall des Kündigungsrechts nicht ausgeübt wurde. Das ist hier jedoch nicht der Fall. Wir werden deshalb die Klage wie besprochen für Sie vorbereiten und Ihnen zur Freigabe zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dienstag, 8. September 2015

Indirekte Insolvenzdrohung?....was heisst hier indirekt....wenn die Voraussetzungen vorliegen und meine gekündigten Anleihen nicht gezahlt werden ist mein Anwalt der selbst Insolvenzrechtler ist bevollmächtigt Insolvenzantrag zu stellen.........unten die Schwimmärmelchen-Company in Trouble....

Indirekte Insolvenzdrohung?....was heisst hier indirekt....wenn die Voraussetzungen vorliegen und meine gekündigten Anleihen nicht gezahlt werden ist mein Anwalt der selbst Insolvenzrechtler ist bevollmächtigt Insolvenzantrag zu stellen.........unten die Schwimmärmelchen-Company in Trouble....

MittelstandsanleihenAnleihegläubigern wird zunehmend Verzicht abverlangt

Eine Anleihe muss nicht ausfallen, damit die Gläubiger Verluste erleiden. In Mode gekommen ist jetzt das Verlangen nach freiwilligem Verzicht. Möglich macht das eine überzogene Gesetzesreform.

© ZBSchwimmflügel gehören zu den Produkten von Friedola. Die Gläubiger des Unternehmens müssen derzeit bibbern.
Immer mehr Anleiheemittenten wollen die ihre Gläubiger zu einem Verzicht bewegen. Nach dem Windenergiespezialisten Eno Energy und dem Modekonzern Laurèl bittet nun auch der Haushaltswarenspezialist Friedola die Gläubiger zur Versammlung und zur Kasse.
Das Unternehmen muss restrukturiert werden. Das trifft auch die Anleihe im Volumen von 13 Millionen Euro, die im April 2017 regulär fällig wird. Die Gläubiger sollen dem Unternehmen nun drei Jahre länger Zeit geben und sich bis 2018 mit Zinsen von ein oder zwei Prozent statt 7,25 Prozent bescheiden. Dafür sollen sie die Chance erhalten, ihre Verluste wieder aufzuholen. Auch die Banken sollen nach Informationen des Magazins Finance bis 2018 auf Tilgungen verzichten. Zudem wolle die geschäftsführende Gesellschafterin Désirée Derin-Holzapfel eine persönliche Bürgschaft übernehmen. Die Sicherheiten sollen durch Verschmelzung des Unternehmens mit einer Grundstücksgesellschaft erhöht werden. Am 1. Oktober sollen die Gläubiger entscheiden.
Das Unternehmen hat sich zuletzt schlecht entwickelt. Der Umsatz, der schon in den sechs Monaten von August 2014 bis Januar 2015 um 20 Prozent auf 19,9 Millionen Euro gesunken war, ist zuletzt weiter zurückgegangen. Der Verlust hat sich von 2,9 Millionen auf 3,3 Millionen Euro erhöht. Seit dem Geschäftsjahr 2011/2012 ist der Umsatz tendenziell rückläufig, während sich die Ertragslage zunehmend verschlechtert hat.
FRIEDOLA GEBR.HOL...08.09.2015, 14:21 UhrWeiter zur WertpapierdetailseiteSeit 2014 sank das Zutrauen offenbar stetig.
Einer der ausschlagegebenden Faktoren war dabei die Insolvenz eines Großkunden: der Baumarktkette Praktiker/Max Bahr. Dies allein habe ein Umsatzminus von 10 Prozent mit sich gebracht. Zudem verlief die Expansion nach Italien wenig erfolgreich: Das Unternehmen habe nicht die richtigen Produkte für den Markt gehabt, heißt es von Kennern der Materie.
Bis 2018 soll nun die Restrukturierung abgeschlossen sein, ein entsprechender Sanierungsplan wird laut Unternehmen derzeit von der Unternehmensberatung Roland Berger begutachtet. Das Gutachten soll bis zur Gläubigerversammlung vorliegen.

Russland bringt Laurèl in Nöte

Auch dem Modekonzern Laurèl wurde das Auslandsgeschäft zum Verhängnis. Russland war für das Unternehmen, das aus der Insolvenz des Escada-Konzerns hervorgegangen ist, 2012 und 2013 der absatzstärkste Markt mit sehr hohen Margen. Doch aufgrund des Rubelverfalls konnten Vorbestellungen nicht oder nur mit erheblichen Rabatten ausgeliefert werden, zudem sanken die Bestellungen deutlich. Genau wie bei Friedola kamen Management-Fehler dazu. Die 2012 eröffneten zehn neuen eigenen Geschäfte hätten in den ersten zwei Jahren nach Eröffnung die Umsatzziele nicht erreicht.
Im Falle Laurèl ist eine erste Gläubigerversammlung schon mangels Präsenz gescheitert. Wie Friedola forderte auch Laurèl zunächst eine Verlängerung der Laufzeit um drei Jahre sowie eine Aussetzung und Verringerung der Zinsen. Dies stieß aber auf entschiedenen Widerstand.
LAUREL GMBH 12/1708.09.2015, 14:07 UhrWeiter zur WertpapierdetailseiteVon Anfang an war das Vertrauen zu Laurèl offenbar gering.
Nun vermeldete Laurèl am Montag, das Unternehmen habe die Markenrechte für China veräußert. Daraus will es jetzt die im November fälligen Zinsen bestreiten, auf die die Gläubiger ursprünglich verzichten sollten. Auch die eigenen Anträge hat Laurèl nun zurückgezogen. Jetzt soll nur noch ein Gemeinsamer Vertreter gewählt werden, der den laufenden Prozess aktiv begleiten soll.

Eno Energy will neues Finanzierungskonzept

Während sich in den Fällen Friedola und Laurèl eine schlechte Unternehmensentwicklung abzeichnete, war das Umschuldungsansinnen des Windradbauers Eno Energy weniger erwartbar. Anfang Juli vermeldete Eno einen starken Umsatzanstieg von 40 Prozent für 2014.
Zudem hatte das Unternehmen seit 2011 fast immer einen konstanten Reingewinn von rund 2,3 Millionen Euro ausgewiesen. Und 2013 und 2014 betrug das Betriebsergebnis immerhin mehr als das Doppelte der Zinsausgaben. Schaut man jedoch genauer hin, so sanken ab 2013 die Nettomargen. Und das nicht zuletzt, weil der Anstieg des Betriebsergebnisses vor allem von den steigenden Zinslasten aufgezehrt wurde.
Wie Laurèl und Friedola lag auch das Rating von Eno zuletzt mit „B“ auf niedrigem Niveau. Die Ratingagentur Creditreform bezeichnete die operative Entwicklung im Geschäftsjahr 2014 zwar als positiv, sah die Verbindlichkeiten aber weiter auf einem „überhöhten Niveau“.
E.N.O. ENERGY GMB...08.09.2015, 15:48 UhrWeiter zur WertpapierdetailseiteEno-Anleihe: Zurückkehrendes Vertrauen offenbar wieder verspielt
Trotzdem begründet Eno das Umschuldungsansinnen keineswegs mit einer Notlage. Aber das Unternehmen stoße mit seinen aktuellen Finanzierungen an Grenzen. Deswegen soll nach Wunsch des Unternehmens das Laufzeitende auf 2019 hinausgeschoben werden. Damit ergibt sich trotz gleicher Zinsen eine Verlängerung der Kapitalbindung. Für den Fall einer vorzeitigen Kündigung stellt Eno noch einen Bonus von einem Prozent in Aussicht.
Den Umstand, dass man nicht eine neue Anleihe auflegen will, begründet Eno damit, dass die Kosten zu hoch seien. Wer den Markt kennt, muss eher davon ausgehen, dass eine Mini-Anleihe von rund elf Millionen Euro eines Unternehmens mit „B“-Rating derzeit eher schwer plazierbar ist. Es wäre also ungewiss, ob Eno eine Anleihe zu einem niedrigeren Zins als 7,375 Prozent plazieren könnte – falls das überhaupt möglich wäre.

Indirekte Insolvenzdrohung?

Für den Fall der Nicht-Zustimmung besteht laut Eno die Gefahr von Wachstumseinbußen und letztlich die Unsicherheit, dass die Anleihe vollumfänglich getilgt werden kann. Letztlich also zeigt Eno zwar keine akute, aber ein mögliche kurzfristige Finanzierungsnotlage auf.
Der Restrukturierungsspezialist One Square Advisors bezeichnet dies in einem Gegenantrag als indirekte Drohung mit Insolvenz. Es stünden keine ausreichenden Informationen zur Verfügung, um den Vorschlag zu prüfen, unklar sei auch die Stellung der Gläubiger im zukünftigen Finanzierungskonzept. One Square fordert die Berufung eines Gemeinsamen Vertreters der Anleihengläubiger, um über das Finanzierungskonzept zu verhandeln. Das lehnt Eno wiederum ab, weil keine Sanierungssituation vorliege. Die bisherige Position der Anleihegläubiger werde sich nicht verschlechtern.

Schuldverschreibungsgesetz macht Manipulationen möglich

Allerdings stehen die Chancen gilt, dass auch Eno mit seinem Ansinnen durchkommt. Bis Donnerstag läuft eine schriftliche Abstimmung. Persönliche Gläubigerversammlungen zumindest scheitern erfahrungsgemäß am Mangel an Beteiligung. Der Gesetzgeber hat hierfür ein Quorum von 50 Prozent des Anleihevolumens vorgesehen. Für eine zweite Versammlung beträgt das Quorum aber nur noch 25 Prozent. Von diesen müssen drei Viertel zustimmen, so dass 18,75 Prozent der Gläubiger über das Schicksal der Anleihe entscheiden können.
Zumindest theoretisch ist es daher einfach möglich, genehme Mehrheitsverhältnisse zu schaffen. Bei einem Durchschnittskurs der Anleihe von 75 Prozent in den zwölf Monaten vor Einberufung der Gläubigerversammlung hätte sich der nötige Anteil von 18,75 Prozent für gerade mal 1,5 Millionen Euro erkaufen lassen. Allerdings ist von der Anleihe in diesem Zeitraum nur ein Volumen von 290.000 Euro gehandelt worden.
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Jedoch ist das Anleihevolumen seit der ursprünglichen Emission von „gut 8“ auf 10,7 Millionen Euro und damit um rund ein Drittel gewachsen. Das ist möglich, weil das bei der Emission angebotene Volumen 25 Millionen Euro betrug und somit weitere Schuldverschreibungen ausgegeben werden konnten. Liegen solche zusätzlichen Schuldverschreibungen in den richtigen Händen, lassen sich die Mehrheitsverhältnisse auf einer Gläubigerversammlung entsprechend gestalten.
Ob dies im Falle Eno so ist, ist unbekannt und wird hiermit auch nicht unterstellt. Für Friedola und Laurèl gilt, dass das Anleihevolumen nicht gewachsen ist. In letzterem Fall wurde die Anleihe auch vollständig verkauft. Mehrheiten hätten sich am Zweitmarkt mit 1,15 bzw. 1,37 Millionen Euro erkaufen lassen, wobei aber nur Laurèl das nötige Handelsvolumen aufweist. Die Friedola-Anleihe wurde praktisch nicht gehandelt.
Dies soll illustrieren, wie leicht es das Schuldverschreibungsgesetz interessierten Gruppen, vor allem aber Emittenten, gerade im Fall von nicht vollumfänglich plazierten Mini-Anleihen macht, genehme Mehrheitsverhältnisse zu erzeugen und Anleihen nach Gutdünken zu restrukturieren. Was einst notleidenden Unternehmen das Schicksal erleichtern sollte, ist eindeutig über das Ziel hinausgeschossen. Und was missbraucht werden kann, wird auch missbraucht werden.
Kommende Woche wird mit der ersten Anleihe des Landwirtschaftskonzerns KTG Agrar die erste Mittelstandsanleihe einer kommenden Refinanzierungswelle fällig, die aus dem Boom der Mittelstandsanleihen in den Jahren 2011 bis 2013 resultiert. Mehr als 500 Millionen Euro sind im kommenden Jahr zu tilgen, 2017 ist es rund eine Milliarde.
Wenn die Häufung der Restrukturierungsansinnen in den vergangenen Wochen ein Indiz dafür ist, was die Gläubiger erwartet, müssen diese sich wohl warm anziehen.

laurel-insolvent-???



Montag, 7. September 2015

Laurèl-Anleihe: Laurèl GmbH veräußert Markenrechte für den chinesischen Markt - Anleihenews

Laurèl-Anleihe: Laurèl GmbH veräußert Markenrechte für den chinesischen Markt - Anleihenews


07.09.15 14:48
anleihencheck.de 

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die Laurèl GmbH veräußert die Nutzungsrechte für die Marke "Laurèl" für die Volksrepublik China an eine Gesellschaft in Hongkong, so die Laurèl GmbH in der aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:

Der Vertragsabschluss erfolgte am 7. September 2015. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt üblicher Vollzugsbedingungen. Die Zahlung des Kaufpreises ist für Mitte November 2015 vorgesehen. Der Verkaufspreis, über dessen genaue Höhe Vertraulichkeit vereinbart wurde, beläuft sich auf einen höheren einstelligen Millionen-Euro-Betrag.

Die Mittel aus dem Verkauf der chinesischen Markenrechte eröffnen der Laurèl GmbH in der aktuellen Unternehmensrestrukturierung den benötigten finanziellen Spielraum für die nächsten geplanten Schritte und zur Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen. Weiterhin fortgesetzt wird die im Juli 2015 eingeleitete Suche nach einem strategischen Investor, mit dessen Unterstützung die Wachstumspläne mit Fokus auf Europa und USA schneller umgesetzt werden können.

Ein unverändert wichtiger Baustein in der Sanierung bleibt die Restrukturierung der Unternehmensanleihe 2012/2017 (ISIN DE000A1RE5T8 / WKN A1RE5T). Zwar ist geplant, die am 16. November 2015 fällige Zinszahlung voll zu erbringen, wenn die Veräußerung der Markenrechte für China wie geplant durchgeführt wird. Die Laurèl GmbH will den Anleiheinvestoren aber die Möglichkeit geben, einen Gemeinsamen Vertreter zu wählen und diesen zu bevollmächtigen, den laufenden Prozess und die anstehenden nächsten Schritte im Sinne der Anleihegläubiger aktiv zu begleiten. Deshalb soll die geplante 2. Anleihegläubigerversammlung bis Ende November 2015 stattfinden und damit zeitlich unmittelbar nach Vollzug der vorgenannten Transaktion.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Laurèl GmbH entschieden, die eigenen Beschlussvorschläge für die 1. Gläubigerversammlung zur Verlängerung derLaufzeit und Reduzierung der Verzinsung zurückzunehmen und in der 2. Gläubigerversammlung nicht mehr zur Abstimmung zu stellen. Die vorgesehene Wahl eines Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger soll allerdings weiterhin stattfinden. Zudem soll der Ergänzungsantrag des Kandidaten für den Gemeinsamen Vertreter, Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner, zur Abstimmung gestellt werden, um den laufenden Prozess entsprechend zu begleiten und die für die Restrukturierung erforderlichen Maßnahmen im Hinblick auf Laufzeit, Verzinsung und Besicherung zu regeln.

Laurèl kann sich künftig ganz auf die europäischen Kernmärkte, die Neuaufstellung in Russland, das maßgeblich für die Krise von Laurèl verantwortlich ist, sowie die USA konzentrieren. Gleichzeitig wird das Potenzial im chinesischen Markt, der allein aufgrund seiner Größe einen sehr langen Atem erfordert, abgegeben. Die Transaktion ermöglicht Laurèl, parallel zu der Investorensuche und der Restrukturierung der Anleihe auch die operativen Belange weiter voranzutreiben. (07.09.2015/alc/n/a)

Montag, 31. August 2015

erste Anleihegläubigerversammlung inquorate (geplatzt) wie erwartet.....ein neues Zeitfenster zur Kündigung tut sich auf.....

OLG Ffm 4 U 97/14 stammt aus meinem Hause...




Mein Anwalt prüft die Stellung eines Insolvenzantrages....

we will see....

Laurèl GmbH: 1. Anleihegläubigerversammlung war aufgrund zu geringer Präsenz nicht beschlussfähig Bekanntgabe von Planzahlen für die 2. Anleihegläubigerversammlung angekündigt

31.08.15

Laurèl GmbH: 1. Anleihegläubigerversammlung war aufgrund zu geringer Präsenz nicht beschlussfähig

Bekanntgabe von Planzahlen für die 2. Anleihegläubigerversammlung angekündigt

Die heutige 1. Anleihegläubigerversammlung der Laurèl GmbH für die Unternehmensanleihe 2012/2017 war nicht beschlussfähig, da die notwendige Präsenz von 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde. Deshalb wird das Unternehmen seine Investoren zu einer 2. Anleihegläubigerversammlung einladen, die voraussichtlich spätestens im Oktober 2015 in Aschheim bei München stattfinden soll und für deren Beschlussfähigkeit lediglich eine Anwesenheit von 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen erforderlich ist. Die Anleihegläubiger sollen insbesondere über eine Laufzeitverlängerung um drei Jahre, eine Aussetzung der Zinszahlung für die laufende Zinsperiode und eine Verringerung der Verzinsung für die drei folgenden Zinsperioden sowie die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger abstimmen.

Dirk Reichert, Geschäftsführer der Laurèl GmbH, erklärte im Anschluss an die Anleihegläubigerversammlung, dass man sich vorstellen könne, den Investoren zusätzliche Sicherheiten zu gewähren sowie insbesondere für ihren einmaligen Zinsverzicht bzw. die folgende Zinsreduzierung zusätzliche Bonuszahlungen ab dem Zinstermin am 16. November 2018 zu gewähren, soweit die Leistungskraft und Gewinnentwicklung des Unternehmens dies zulassen. Reichert: "Eine Restrukturierung der Anleihe ist aus heutiger Sicht unvermeidlich, wenn wir Laurèl erhalten wollen. Unser Wachstum in Deutschland seit vier Saisons entgegen der Entwicklung des gesamten Marktes zeigt, wie leistungsstark wir im Kern aufgestellt sind. Dass die Russland-Krise uns jetzt seit über zwei Jahren so extrem zusetzt, dass wir allein dort im Wholesale-Geschäft in diesen zwei Jahren rund 3 Mio. Euro Rohertrag p.a. verloren haben, war einfach nicht abzusehen, stellt auch in der Größenordnung und der Geschwindigkeit alle vorherigen Krisen in den Schatten und macht deshalb jetzt diese schmerzhaften Einschnitte notwendig."

In den Gesprächen mit Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner, der als gemeinsamer Vertreter für die Anleihegläubiger kandidiert, kam die Laurèl GmbH zu der Überzeugung, dass die Investoren für ihren Beitrag zur Unternehmenssanierung zusätzliche Sicherheiten sowie Bonuszahlungen erhalten sollten. Das Unternehmen prüft, den durch Rechtsanwalt Gloeckner vorgeschlagenen Ergänzungsantrag zur Tagesordnung (veröffentlicht am 28. August 2015 im Bundesanzeiger sowie auf der Unternehmenswebsite) zu unterstützen. Reichert: "Die Sanierung ist alternativlos. Gleichzeitig wollen wir uns den Vorstellungen der Investoren nicht verschließen, für deren Belange sich Rechtsanwalt Gloeckner mit seinen Vorschlägen stark gemacht hat."

Die angedachten Bonuszahlungen an die Anleihegläubiger sollen sich an der wirtschaftlichen Leistungskraft und Ertragsentwicklung der Laurèl GmbH, d. h. am Vorsteuerergebnis des jeweils abgelaufenen Geschäftsjahres bemessen. Für das aktuelle Geschäftsjahr 2015/2016 erwartet die Laurèl GmbH bei Umsatzerlösen von 40,0 Mio. Euro eine deutliche Verbesserung des EBITDA durch die positiven Ergebniseffekte aus den bereits umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen sowie den erwarteten Umsatzzuwächsen in Deutschland und in anderen Märkten. Die Laurèl GmbH wird Mitte September mit Abschluss der aktuellen Vororder-Saison insbesondere in den internationalen Märkten, die ausschlaggebend für den wirtschaftlichen Verlauf des zweiten Geschäftshalbjahres (Stichtag: 30. April) ist, die bestehende mehrjährige Planungsrechnung validieren und diese auf der 2. Anleihegläubigerversammlung voraussichtlich spätestens im Oktober 2015 vorstellen.


http://www.restrukturierung-von-anleihen.com

Aus diesen Gründen kommt das IDW S6 Gutachten der HANSE Management Consulting GmbH zu dem Ergebnis, dass eine positive Fortführungsprognose nur mit der Umsetzung des vorgelegten Anleiherestrukturierungskonzeptes, im speziellen mit der Laufzeitverlängerung und dem Zinsverzicht, bestätigt werden kann. Das IDW S6 Gutachten selbst wurde den anwesenden Anleihegläubigern nicht zur Einsicht vorgelegt

One Square Advisory Services GmbH: Laurèl GmbH Anleihe: Erste Gläubigerversammlung beschlussunfähig
DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH / Schlagwort(e): Anleihe One Square Advisory Services GmbH: Laurèl GmbH Anleihe: Erste Gläubigerversammlung beschlussunfähig
31.08.2015 / 17:22

* Erste Gläubigerversammlung erreicht nur 19,5% Präsenz und ist damit beschlussunfähig * Gesellschaft stellt IDWS6 Gutachten weiterhin nicht zur Verfügung * Fragen wurden nicht zugelassen, eine Aussprache zum Restrukturierungskonzept fand nicht statt * One Square Advisory Services vertritt Mehrheit der anwesenden Anleihegläubiger * One Square Advisory Services wird eigenes Restrukturierungskonzept mit nachhaltiger Besicherung und Zugriff auf die Geschäftsanteile vorlegen * Geschäftsführung sieht bei Scheitern der zweiten Gläubigerversammlung Insolvenzgefahr
München, 31. August 2015 - Zur Anleihegläubigerversammlung betreffend die EUR 20.000.000,00 7,125 %-Inhaberschuldverschreibungen der Laurèl GmbH ("Emittentin" oder "Gesellschaft"), ISIN DE000A1R1A18 / WKN A1R1A1 (die "Anleihe"), am 31. August 2015 in Aschheim waren insgesamt 19,5% des ausstehenden Kapitals anwesend. Da für eine beschlussfähige Gläubigerversammlung eine Anwesenheit von mindestens 50% des ausstehenden Kapitals notwendig ist, konnten keine Beschlüsse gefasst werden. Angabe gemäß will die Gesellschaft kurzfristig zu einer neuen Gläubigerversammlung bis spätestens Ende Oktober einladen. Nach Beendigung der offiziellen Gläubigerversammlung hat der Geschäftsführer der Laurel GmbH, Herr Dirk Reichert, den Anwesenden in einer Präsentation kurz die Gründe der Krise und die Notwendigkeit der Anleiherestrukturierung dargestellt. Dabei wurde im Wesentlichen auf die Russlandkrise als Auslöser für die Krise hingewiesen. Eine Rückzahlung der Anleihe im November 2017 ist nach aktuellem Stand nicht wahrscheinlich. Darüber hinaus erwartet die Gesellschaft einen aus dem operativen Geschäft nicht gedeckten Liquiditätsbedarf im Sommer 2016.dpa-AFX·Mehr Nachrichten von dpa-AFX
One Square Advisory Services GmbH: Laurèl GmbH Anleihe: Erste Gläubigerversammlung beschlussunfähig
DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH / Schlagwort(e): Anleihe One Square Advisory Services GmbH: Laurèl GmbH Anleihe: Erste Gläubigerversammlung beschlussunfähig
31.08.2015 / 17:22

* Erste Gläubigerversammlung erreicht nur 19,5% Präsenz und ist damit beschlussunfähig * Gesellschaft stellt IDWS6 Gutachten weiterhin nicht zur Verfügung * Fragen wurden nicht zugelassen, eine Aussprache zum Restrukturierungskonzept fand nicht statt * One Square Advisory Services vertritt Mehrheit der anwesenden Anleihegläubiger * One Square Advisory Services wird eigenes Restrukturierungskonzept mit nachhaltiger Besicherung und Zugriff auf die Geschäftsanteile vorlegen * Geschäftsführung sieht bei Scheitern der zweiten Gläubigerversammlung Insolvenzgefahr
München, 31. August 2015 - Zur Anleihegläubigerversammlung betreffend die EUR 20.000.000,00 7,125 %-Inhaberschuldverschreibungen der Laurèl GmbH ("Emittentin" oder "Gesellschaft"), ISIN DE000A1R1A18 / WKN A1R1A1 (die "Anleihe"), am 31. August 2015 in Aschheim waren insgesamt 19,5% des ausstehenden Kapitals anwesend. Da für eine beschlussfähige Gläubigerversammlung eine Anwesenheit von mindestens 50% des ausstehenden Kapitals notwendig ist, konnten keine Beschlüsse gefasst werden. Angabe gemäß will die Gesellschaft kurzfristig zu einer neuen Gläubigerversammlung bis spätestens Ende Oktober einladen. Nach Beendigung der offiziellen Gläubigerversammlung hat der Geschäftsführer der Laurel GmbH, Herr Dirk Reichert, den Anwesenden in einer Präsentation kurz die Gründe der Krise und die Notwendigkeit der Anleiherestrukturierung dargestellt. Dabei wurde im Wesentlichen auf die Russlandkrise als Auslöser für die Krise hingewiesen. Eine Rückzahlung der Anleihe im November 2017 ist nach aktuellem Stand nicht wahrscheinlich. Darüber hinaus erwartet die Gesellschaft einen aus dem operativen Geschäft nicht gedeckten Liquiditätsbedarf im Sommer 2016. Aus diesen Gründen kommt das IDW S6 Gutachten der HANSE Management Consulting GmbH zu dem Ergebnis, dass eine positive Fortführungsprognose nur mit der Umsetzung des vorgelegten Anleiherestrukturierungskonzeptes, im speziellen mit der Laufzeitverlängerung und dem Zinsverzicht, bestätigt werden kann. Das IDW S6 Gutachten selbst wurde den anwesenden Anleihegläubigern nicht zur Einsicht vorgelegt. Sollte die Anleiherestrukturierung nicht gelingen, würde dies bedeuten, dass die Gesellschaft keine positive Fortführungsprognose erhält. Ohne positive Fortführungsprognose wiederum droht der Gesellschaft die Insolvenz. Auch für diesen Fall wurde den anwesenden Anleihegläubigern kein Insolvenzwertgutachten oder ähnliches vorgelegt. Vor diesem Hintergrund wird die One Square Advisory Services ein eigenes Restrukturierungskonzept mit Wertaufholung, nachhaltiger Besicherung und Zugriff auf die Geschäftsanteile vorlegen. Dazu hat die One Square Advisory Services die Geschäftsführung erneut aufgefordert, die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Auch wenn die Anleihegläubigerversammlung nicht beschlussfähig war, hat sich gezeigt, dass die One Square Advisory Services schon heute die Mehrheit der Anleihegläubiger vertritt. Die One Square Advisory Services wird auch weiterhin die Interessen aller Anleihegläubiger vertreten und bittet die Anleihegläubiger um weitere Unterstützung. Interessierte Anleihegläubiger können sich gerne unter laurel@osa.email anmelden und informieren.
Kontakt: One Square Advisory Services GmbH Theatinerstr. 36 80333 München laurel@onesquareadvisors.com www.onesquareadvisors.com

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