- Die geforderten Verzichte belasten ausschließlich die Anleihegläubiger
- Gesellschaft und Eigentümer bieten weder Sicherheiten noch Wertaufholung an
- Restrukturierungsvorschlag der Emittentin benachteiligt daher strukturell einseitig die Anleihegläubiger und ist so nicht zustimmungsfähig
- Informationslage erlaubt derzeit keine seriöse Beurteilung
- One Square Advisory Services wird ein ausgewogenes Alternativkonzept erarbeiten und zur Abstimmung vorlegen
- One Square Advisory Services kandidiert zum gemeinsamen Vertreter und bietet den Anleihegläubigern Vertretung an
„Die One Square Advisory Services GmbH ist der Ansicht, dass der Vorschlag der Emittentin zur Beschlussfassung über Tagesordnungspunkt 1 (Laufzeitverlängerung) und Tagesordnungspunkt 2 (Aussetzung bzw. Verringerung der Zinsen der Anleihe) derzeit nicht zustimmungsfähig ist und stellt im Folgenden den Antrag, die One Square Advisory Services GmbH zum gemeinsamen Vertreter zu bestellen.
Die One Square Advisory Services GmbH ist eine auf Restrukturierungen spezialisierte Beratung mit Sitz in München und verfügt über die weitaus größte Expertise in der Vertretung von Anleihegläubigern als gemeinsamer Vertreter. So hat die One Square Advisory Services GmbH beispielsweise die Anleihegläubiger bei der Restrukturierung von DF Deutsche Forfait, Ekotechnika, Golden Gate, Mifa, MT-Energie, RENA, SAG-Solarstrom, Solarworld, SiC Processing, Windreich und Zamek vertreten.
Die One Square Advisory Services GmbH bietet Anleihegläubigern an, sie auf den anstehenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten. Ein entsprechendes Vollmachtsformular ist unter www.onesquareadvisors.com zum Download verfügbar. Die One Square Advisory Services GmbH steht darüber hinaus Anleihegläubigern für Auskünfte und Rückfragen auch telefonisch unter 089 1598980 zur Verfügung. Vollmachten können per Fax an 089 159898 22 oder per Email an laurel@osa.email übersandt werden.
Dem Vorschlag der Gesellschaft liegt keine finanzwirtschaftliche und juristische Analyse durch einen unabhängigen Dritten oder einen Vertreter der Anleihegläubiger zu Grunde. Es kann infolgedessen derzeit nicht objektiv beurteilt werden, ob und in welchem Umfang die vorgeschlagenen Restrukturierungsmaßnahmen zu Lasten der Anleihegläubiger zur finanzwirtschaftlichen Sanierung der Gesellschaft überhaupt erforderlich sind.
Es ist bemerkenswert, dass die Emittentin ausschließlich von den Anleihegläubigern einen erheblichen Sanierungsbeitrag verlangt. Außen vor gelassen wurden entsprechende Beiträge der übrigen Beteiligten, wie Banken und insbesondere der Eigentümer der Gesellschaft. Ebenfalls lässt der Vorschlag der Emittentin jedweden Wertaufholungs-Mechanismus zu Gunsten der Anleihegläubiger missen, der es den Anleihegläubigern ermöglicht, die erlittenen Vermögenseinbußen im Falle einer erfolgreichen Sanierung des Unternehmens wieder aufzuholen. Auch Sicherheiten oder eine Teilhabe am Eigenkapital der Emittentin werden den Anleihegläubigern als Gegenleistung für ihren Sanierungsbeitrag nicht angeboten. Völlig offen bleibt zudem, ob die verlangten Sanierungsbeiträge ausreichen, das Unternehmen nachhaltig zu sanieren und so die künftigen Zins- und Rückzahlungsansprüche der Anleihegläubiger gesichert sind, also die Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens wieder hergestellt werden kann. Offen ist derzeit auch, ob eine sofortige Verwertung der Gesellschaft oder ihrer Vermögenswerte nicht zu einer sofortigen Befriedigung aller Ansprüche der Anleihegläubiger führen würde und somit für die Anleihegläubiger vorteilhafter wäre.
Entsprechende Analysen hat die Gesellschaft weder vorgelegt noch hat sie zu diesen Punkten Stellung bezogen. Die One Square Advisory Services GmbH fordert die Emittentin daher auf, den Anleihegläubigern umgehend alle Informationen, die für die Beurteilung der oben genannten Punkte erforderlich sind, wie insbesondere aktuelle Jahresabschlüsse, Businesspläne, Sanierungsgutachten, Zerschlagungswertgutachten etc. zur Verfügung zu stellen bzw. auf der Website der Emittentin zugänglich zu machen.
Bevor die Gläubiger der Anleihe einem Einschnitt in ihre Vermögensrechte - wie in den Beschlussvorschlägen der Emittentin vorgesehen - zustimmen, sollte zunächst die finanzwirtschaftliche und juristische Situation der Gesellschaft und der Anleihegläubiger unter den oben genannten Gesichtspunkten auf den Prüfstand gestellt werden.
Die Gläubiger der Anleihe sollten die Ergebnisse dieser Analysen abwarten, um sodann eine informierte Entscheidung treffen zu können. Das auf Basis der Analysen zwischen der Gesellschaft und dem gemeinsamen Vertreter ggf. erarbeitete neue Konzept sollte dann in einer weiteren Gläubigerversammlung zur Abstimmung gestellt werden.
Daher schlagen wir den Anleihegläubigern vor, die One Square Advisory Services GmbH mit Sitz in München mit einer finanzwirtschaftlichen und juristischen Analyse der Situation der Gesellschaft und der Anleihegläubiger und - abhängig vom Ergebnis der Analysen - mit der Erarbeitung eines neuen Konzepts zu betrauen und dazu folgenden Beschluss zu fassen:
Die One Square Advisory Services GmbH mit Sitz in München wird zum gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger (der „gemeinsame Vertreter“) bestellt. Der gemeinsame Vertreter hat die Aufgaben und Befugnisse, welche ihm durch Gesetz oder von den Gläubigern durch Mehrheitsbeschluss eingeräumt wurden. Er hat die Weisungen der Gläubiger zu befolgen. Der gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung. Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters gegenüber den Anleihegläubigern ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf EUR 1,0 Mio. (in Worten: Euro eine Million) begrenzt.“
Kontakt:
One Square Advisory Services GmbH
Theatinerstr. 36
80333 München
laurel@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com
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